Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Informationen – von den häufigsten Fragen zu unserer Kanzlei über interessante Links bis hin zu hilfreichen Formular-Downloads.
Ihre Frage, unsere Antwort – für Sie zum Nachlesen zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Aufgrund unserer interdisziplinären Ausrichtung lösen wir sehr anspruchsvolle Sachverhalte für Sie und Ihr Unternehmen. Daher werden wir oftmals dann tätig, wenn Ihr bisheriger Steuerberater nicht mehr möchte, kann oder darf.
Genauso lösen wir aber gerne auch individuelle Sachverhalte für Mandaten, die Wert auf einen persönlichen und direkten Kontakt mit uns als Kanzleiinhabern legen.
Schließlich suchen uns auch Unternehmen auf, die eine Buchführung mit digitalen Belegen, digitale Zahlungssysteme oder ersetzendes Scannen einführen möchten. Wir verfügen über mehrjährige Erfahrung in der Einrichtung und Anwendung solcher Systeme vor Ort.
Als Rechts- und Steuerkanzlei verfügen wir über interdisziplinäres Know-how, Erfahrung und vor allem die Erlaubnis, sowohl steuerliche als auch rechtliche Angelegenheiten zu bearbeiten. Dadurch können wir für Sie mehr leisten, als eine reine Rechts- oder Steuerkanzlei, die jeweils nur auf einem der beiden Gebiete tätig wird bzw. werden darf.
Im Unterschied zu einem Rechtsanwalt muss ein Fachanwalt zum Erwerb seines Titels bereits umfangreiche theoretische Kenntnisse und praktische Fälle im Fachgebiet vorweisen. Daneben besteht für den Fachanwalt eine regelmäßige Fortbildungspflicht. Als Steuerfachanwalt sind wir also stets “up-to-date” für Sie.
Die Kündigung eines Steuerberatungsvertrags ist jederzeit möglich. Nach erfolgter Kündigung bei Ihrem bisherigen Berater ist dieser verpflichtet, sämtliche Daten entweder in Papierform oder in elektronischer Form herauszugeben. Den Übergabeprozess steuern wir dabei für Sie, sodass Sie nur einmal zur Beauftragung in unsere Kanzlei kommen müssen.
Im Bereich der Steuerberatung werden wir für Sie auf Basis der gesetzlichen Steuerberatungsvergütungsverordnung tätig. Genau nach Ihren Wünschen erstellen wir bei der Erstberatung eine Berechnung der voraussichtlichen jährlichen Vergütungshöhe. Diese ist in den meisten Fällen abhängig von den Gegenstandswerten.
Im Bereich der Rechtsberatung werden wir für Sie auf Basis des gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder auf einer zeitabhängigen Vergütungsvereinbarung für Sie tätig. Die Vergütungshöhe richtet sich also nach dem Streitwert bzw. dem Stundenaufwand.
Ein wichtiger Vorteil der digitalen Lohn- und Finanzbuchführung ist der Verbleib sämtlicher Belege im Unternehmen. Ein lästiges Suchen, Nachfragen und Transportieren von Belegen entfällt also.
Zudem bietet die digitale Speicherung umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten der Belege. Einmal gespeicherte Datensätze können außerdem für Zahlungs- und Mahnsysteme weiterverwendet werden.
Hier finden Sie Formulare bequem zum Download.
Für Angestellte mit einem Betrag von mehr als 450€.
Für Angestellte bis zu einem max. Betrag von 520€.
Für Branchen mit Sofortmeldepflicht.
Antrag zur Befreiung der Rentenversicherungspflicht.
Vorlage zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit
Vorlage zur Dokumentation von Fehlzeiten im Unternehmen.
An dieser Stelle finden Sie eine Sammlung von interessanten und praktischen Link-Empfehlungen aus dem Wirtschafts-, Rechts- und Steuerbereich.
Sie möchten unkompliziert erfahren, wie hoch Ihr zu versteuerndes Einkommen ungefähr ausfällt? Der kostenlose Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen macht es mit wenigen Klicks möglich.
Sie möchten die USt-Ident-Nummer eines anderen Unternehmens überprüfen? Mit dem Online-Überprüfungstool der Europäischen Kommission können Sie dies bequem mit einem Klick:
Im Unternehmensregister können Sie online ohne vorherige Registrierung die veröffentlichungspflichtigen Daten von Unternehmen aufrufen und Zugriff auf das elektronische Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister erhalten.
Mit dem Online-Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie mit nur wenigen Angaben Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln.
Auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de des Justizministeriums des Landes Nordrhein Westfalen veröffentlichen die Insolvenzgerichte der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist.
Auf dem gemeinsamen Registerportal der Länder finden Sie die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, in Teilen die Vereinsregister aller Bundesländer sowie die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen). Die Recherche von Unternehmen sowie der Abruf von Veröffentlichungen ist kostenlos. Auf anfallende Kosten für andere Abrufe wird gesondert hingewiesen.
Wir bieten eine persönliche Beratung für wirtschaftlich tätige Unternehmen und Privatpersonen. Durch die individuelle Verbindung der Disziplinen Rechtsberatung und Steuerberatung schaffen wir einen ganzheitlichen, auf Sie zugeschnittenen Beratungsansatz.
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