In diesem Bereich beraten wir Sie u.a hinsichtlich folgender Fragen:
- Voraussetzung einer strafbefreienden Selbstanzeige
- Ermittlung der nachzuversteuernden Beträge
- Verarbeitung ausländischer Erträgnisaufstellung
- Stellung der Selbstanzeige
- Empfang der Änderungsbescheide