Wir behalten Ihr Recht

im Auge.

Unsere Leistungen im Bereich (Steuer-)Recht

Wir betreuen Sie bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit bei der Gründung bzw. dem Erwerb eines Unternehmens, bei der Gestaltung und Umstrukturierung sowie bei der Übertragung und Beendigung der Tätigkeit. Daneben sind wir für Sie im Steuerstreitverfahren gegenüber dem Finanzamt tätig. Schließlich vertreten wir Ihre Rechte im Steuerstrafverfahren.

Vertragsgestaltung

Steuerstreit

Steuerstrafrecht

Das bieten wir Ihnen konkret

Gesellschaftsrecht

Wir beraten Existenzgründer, Unternehmer, Gesellschafter und Geschäftsführer bei der gesellschaftsrechtlichen Vertragsgestaltung. Insbesondere sind wir tätig bei der Gründung, dem Erwerb bzw. bei der Beteiligung und Umstrukturierung von Gesellschaften. Mit dem Ziel der Haftungsreduzierung erarbeiten wir Lösungsansätze wie beispielsweise Betriebsaufspaltungen, Umwandlungen oder Einbringungen von Unternehmen bzw. Betriebsteilen.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts übernehmen wir folgende Leistungen für Sie:

  • Umwandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften (insbesondere Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz)
  • Anwachsungs- und Einbringungsmodelle
  • Betriebsaufspaltungsmodelle
  • Aus- und Eingliederungen
  • Durchführung von Maßnahmen zur Strukturierung und Umwandlung

Steuerstreit

Bei einem Steuerstreit mit dem Finanzamt beraten wir Sie in abgabenrechtlichen Angelegenheiten. Insbesondere im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt, im Verfahren über einstweiligen Rechtschutz, im Vollstreckungs-, Stundungs- und Erlassverfahren sowie in streitigen Betriebsprüfungsverfahren vertreten wir Ihre Interessen. Neben unserer fachlichen Qualifikation erfordert ein Steuerstreit auch Verhandlungsgeschick – notfalls auch Durchsetzungsvermögen vor dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof.

Im Bereich des Steuerstreitrechts unterstützen wir Sie bei:

  • Einspruchsverfahren
  • Verfahren über Aussetzung der Vollziehung (AdV-Verfahren)
  • Stundungs- und Erlassverfahren
  • Betriebsprüfungen

Steuerstrafrecht

Im Bereich des Steuerstrafrechts beraten wir Sie sowohl bei einer Selbstanzeige, als auch in einem bereits laufenden Steuerstrafverfahren. Das Steuerstrafverfahren besteht aus einem steuerlichen und strafrechtlichen Teil. Der Erfolg im Steuerstrafverfahren führt in aller Regel über das Steuerrecht. Hierin liegt unsere besondere Stärke gegenüber einer „klassischen“ Strafverteidigung, die oftmals fachliche und komplexe steuerliche Themen außer Acht lässt.

In diesem Bereich beraten wir Sie u.a. hinsichtlich folgender Fragen:

  • Voraussetzung einer strafbefreienden Selbstanzeige
  • Ermittlung der nachzuversteuernden Beträge
  • Verarbeitung ausländischer Erträgnisaufstellung
  • Stellung der Selbstanzeige
  • Empfang der Änderungsbescheide

In diesem Bereich bieten wir Ihnen u.a.

  • Interessenvertretung gegenüber der Steuerfahndung
  • Beistand bei Hausdurchsuchungen
  • Maßnahmen gegen Arreste und Beschlagnahmungen
  • Tatsächliche Verständigung im Steuerstrafverfahren
  • Verteidigung vor dem Strafgericht

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Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.